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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Hier habe ich klare Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengetragen: was zu tun ist, wenn Sie festgenommen wurden oder eine Ladung zum finnischen Gericht erhalten haben, und welche Hilfe der Staat Menschen mit geringem Einkommen zahlen kann.

01

Festnahme und Vernehmung

Ich wurde festgenommen. Was tue ich sofort?

Bleiben Sie ruhig und verlangen Sie einen Rechtsbeistand vor Ort. Sie haben das Recht, für die Dauer der Vernehmung eine Juristin hinzuzuziehen, auch wenn Sie vorher keine eigene Juristin hatten. Sie können den gewünschten Beistand benennen oder darum bitten, dass Ihnen ein Verteidiger bestellt wird. Sie können mich jederzeit direkt unter +358 44 562 1044 anrufen, auch nachts und am Wochenende.

Habe ich das Recht, vor der Vernehmung eine Juristin hinzuzuziehen?

Ja. Nach finnischem Recht darf eine Vernehmung nicht begonnen werden, bevor der von Ihnen gewünschte Beistand eingetroffen ist. Sie müssen die Juristin nicht im Voraus kennen: Sie können den Beistand in diesem Moment anfordern, und die Polizei ist verpflichtet, den Kontakt herzustellen. Außerdem dürfen Aussagen, die vor dem Eintreffen des Beistands gemacht wurden, in der Regel nicht im Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden.

Was sollte ich der Polizei sagen, wenn ich vernommen werde?

Sie haben das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, etwas zu sagen, das Ihnen schaden könnte. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Personalien an, aber über das Geschehen selbst sprechen Sie erst, wenn der Beistand vor Ort ist und Sie sich unter vier Augen mit ihm beraten haben. Versuchen Sie nicht, sich allein zu erklären, auch wenn Sie sich unschuldig fühlen: gut gemeinte Sätze können auf dem Papier ganz anders wirken.

02

Prozesskostenhilfe und Kosten

Was ist, wenn ich mir keine Juristin leisten kann?

Verzichten Sie nicht aus Geldgründen auf einen Beistand. In Finnland gibt es die staatliche Prozesskostenhilfe (oikeusapu), die das Honorar der Juristin für Geringverdiener ganz oder teilweise übernimmt. Außerdem kann einem Beschuldigten in schweren Strafsachen unabhängig vom Einkommen ein Verteidiger auf Staatskosten bestellt werden. Wir gehen Ihre Situation gemeinsam durch und sehen, welche Möglichkeit zu Ihnen passt.

Was ist die staatliche Prozesskostenhilfe (oikeusapu)?

Prozesskostenhilfe bedeutet, dass der Staat das Honorar der Juristin ganz oder teilweise übernimmt, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegen. Sie wird beim staatlichen Rechtshilfebüro (oikeusaputoimisto) beantragt und kann sowohl in Strafsachen als auch in vielen Zivilsachen gewährt werden, etwa in Familien-, Arbeits- und Schuldenangelegenheiten. Beim Ausfüllen des Antrags helfe ich Ihnen gerne.

Wer kann Prozesskostenhilfe erhalten?

Die Prozesskostenhilfe ist für in Finnland lebende Menschen gedacht, deren Einkommen und Vermögen unter der gesetzlich festgelegten Grenze liegen. Die Grenze ändert sich jährlich. Ein kurzes Beispiel: Für eine alleinstehende Person ist vollständig kostenlose Prozesskostenhilfe in der Regel möglich, wenn das monatlich verfügbare Einkommen sehr niedrig ist. Die genaue Grenze prüfen Sie am besten gemeinsam mit einer Juristin oder dem Rechtshilfebüro.

Muss ich Kosten zahlen, wenn ich den Fall verliere?

In einer Zivilsache muss die unterlegene Partei in der Regel auch die Prozesskosten der Gegenseite ersetzen. In einer Strafsache zahlen die geschädigte Person oder die angeklagte Person grundsätzlich nicht die Kosten der Gegenseite. Wenn Sie Prozesskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung haben, können diese die Kosten teilweise oder vollständig decken. Wir gehen die Risiken und möglichen Kosten immer im Voraus durch, damit Sie eine bewusste Entscheidung treffen können.

Wie viel kostet die Beratung?

Der Preis beginnt bei 120 € pro Stunde, zuzüglich 24 % Mehrwertsteuer. Eine kurze Beratung per Telefon und E-Mail ist kostenlos. Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wird, übernimmt der Staat das Honorar ganz oder teilweise. Sobald ich Ihr Anliegen gehört habe, gebe ich Ihnen immer eine klare Einschätzung der Kosten.

03

Gerichtsverfahren und Behörden

Ich habe eine Ladung zum finnischen Gericht (käräjäoikeus) erhalten. Was bedeutet das?

Die Ladung kann entweder eine Zivil- oder eine Strafsache betreffen. In einer Zivilsache hat die andere Partei Klage gegen Sie erhoben, und Sie müssen darauf antworten. In einer Strafsache werden Sie einer Straftat beschuldigt oder als geschädigte Person oder Zeuge angehört. Ignorieren Sie die Ladung nicht: Bleibt eine Antwort aus, kann die Sache ohne Sie entschieden werden. Wenden Sie sich an eine Juristin, sobald Sie die Ladung erhalten.

Wie lange dauert die Behandlung einer Sache in der Regel?

Eine einfache Strafsache kann in wenigen Monaten behandelt werden. Zivilsachen dauern oft ein halbes bis ein Jahr, manchmal länger. Die polizeiliche Voruntersuchung (esitutkinta) kann je nach Umfang des Falls Wochen bis Jahre dauern. Sobald wir Ihre Sache durchgegangen sind, gebe ich Ihnen immer eine realistische Einschätzung des Zeitplans: der Zeitrahmen beeinflusst auch die Strategie.

Was ist, wenn ich die Behörde oder das Gerichtsverfahren nicht verstehe?

Sie haben das Recht auf Verdolmetschung, wenn Sie die verwendete Sprache nicht verstehen. In Strafsachen bestellt die Behörde den Dolmetscher in der Regel kostenlos. In Verwaltungs- und Zivilsachen ist die Organisation der Verdolmetschung etwas anders geregelt. Ich helfe Ihnen zu klären, wie in Ihrer Situation ein Dolmetscher bestellt wird.

04

Sprache und Fernberatung

Kann ich eine Juristin bekommen, die meine eigene Sprache spricht?

Ja. Ich berate auf Finnisch, Estnisch, Spanisch und Deutsch. Das ist oft eine Erleichterung, da rechtliche Angelegenheiten schon für sich genommen belastend sind. Bei der Sprachkombination Finnisch-Estnisch kann ich bei Behörden auch als Gerichtsdolmetscherin tätig sein.

Kann ich die Sache aus der Ferne erledigen oder muss ich nach Helsinki kommen?

Viele Angelegenheiten lassen sich per Telefon, E-Mail und Videoverbindung erledigen. Bei Bedarf komme ich zu Gerichtsverhandlungen und Behörden in Helsinki und anderswo in Finnland persönlich vor Ort. Wir vereinbaren gemeinsam, was in Ihrer Situation am besten funktioniert.

05

Praktische Fragen

Was bedeutet 'luvan saanut oikeudenkäyntiavustaja'?

Das ist eine vom finnischen Justizministerium erteilte Zulassung, als Rechtsbeistand vor Gerichten aufzutreten. Erforderlich sind ein Magisterabschluss der Rechtswissenschaften, praktische Erfahrung und eine besondere Prüfung sowie eine fortlaufende berufsethische Verpflichtung. Nur zugelassene Rechtsbeistände und Rechtsanwälte (asianajaja) dürfen Mandanten vor dem Gericht erster Instanz (käräjäoikeus) und in höheren Instanzen in Straf- und Zivilsachen vertreten.

Was muss ich vor dem ersten Treffen vorbereiten?

Sammeln Sie die erhaltenen Ladungen, Entscheidungen und Briefe (zum Beispiel Klageschrift, Anklage der Staatsanwaltschaft, Vorladung der Polizei) und eine kurze Beschreibung des Geschehens in eigenen Worten. Wenn die Sache mit Finanzen zu tun hat, bringen Sie den letzten Steuerbescheid oder eine Gehaltsabrechnung mit. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn eine Information fehlt: wir ergänzen sie gemeinsam.

Kann ich die Juristin mitten im Verfahren wechseln?

Ja. Sie haben jederzeit das Recht, den Beistand zu wechseln, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert oder Sie eine zweite Sichtweise wünschen. Wenn Sie einen staatlich bestellten Verteidiger haben, können Sie das Gericht aus berechtigtem Grund um einen Wechsel bitten. Die praktischen Dinge werden durch die Übergabe der Unterlagen geregelt, und das Verfahren wird nicht unterbrochen.

Wird alles, was ich erzähle, vertraulich behandelt?

Ja. Eine Juristin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ich erzähle niemandem von Ihrer Angelegenheit ohne Ihre Erlaubnis, außer wenn das Gesetz es zwingend verlangt. Genauere Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung. Datenschutzerklärung öffnen.

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